Bezuschusste Ernährungstherapie

Ihr Fahrplan zur Ernährungstherapie


1. Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung

Sprechen Sie mit Ihrem*r Arzt*Ärztin über die Möglichkeit einer unterstützenden Ernährungsberatung. Dort erhalten sie eine Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung für eine Ernährungstherapie.

Sie können sich hier unseren Vordruck herunterladen und ausdrucken.

2. Kontaktieren Sie uns




Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per Kontaktformular, um Ihr persönliches Anliegen zu besprechen.

3. Antrag bei der Krankenkasse stellen


Sie erhalten von uns einen Kostenvoranschlag, welchen Sie gemeinsam mit der Ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung bei Ihrer Krankenkasse einreichen.


4. Die Ernährungstherapie wird genehmigt



Die Krankenkasse prüft Ihre Anfrage zur Kostenerstattung. Die schriftliche Genehmigung enthält den genauen Zuzahlungsbetrag.

5. Termin vereinbaren


Sie vereinbaren mit uns einen Termin für Ihre ersten drei Beratungseinheiten und planen den Ablauf Ihrer Ernährungstherapie.


Abrechnung und Bezuschussung


1. Terminvereinbarung



Sobald Sie uns kontaktiert und alle benötigten Unterlagen vollständig an uns zurückgesendet haben sowie die Zahlung für die ersten drei Beratungseinheiten auf dem Praxiskonto eingegangen ist, erhalten Sie von uns einen Terminbuchungslink.

Über diesen Link buchen Sie bitte drei Beratungstermine.

Wichtig:
Zwischen den Terminen sollte jeweils ein Abstand von etwa
vier Wochen liegen.

Beispiel:

  1. Termin: 01.09.2026
  2. Termin: 01.10.2026
  3. Termin: 01.11.2026

Diese zeitliche Struktur unterstützt eine nachhaltige Umsetzung der Inhalte im Alltag.

2. Bezahlung


Bevor Ihre Beratung beginnen kann, müssen die ersten drei Beratungseinheiten vollständig an die Praxis überwiesen werden.


Die Vorauszahlung bietet:


  • Ihnen Planungssicherheit und Verbindlichkeit
  • Uns die Möglichkeit, Ihre Beratung fundiert und strukturiert vorzubereiten
  • Eine nachhaltige Begleitung über mehrere Termine hinweg


Erst nach Zahlungseingang kann die Terminbuchung erfolgen.

3. Bezuschussung der Krankenkasse


Viele Krankenkassen bezuschussen eine Ernährungsberatung. Dabei gibt es zwei gängige Modelle:


Szenario 1: Fester Zuschussbetrag

Ihre Krankenkasse übernimmt einen festen Gesamtbetrag, z. B. 200 € für die gesamte Beratung.

Dieser Betrag wird Ihnen nach Abschluss der Beratung von Ihrer Krankenkasse erstattet.


Szenario 2: Prozentuale Bezuschussung

Ihre Krankenkasse übernimmt einen prozentualen Anteil der einzelnen Beratungseinheiten, z. B.:

40 % des Erstgesprächs

30 % der Folgegespräche

Die Höhe der Erstattung ist hierbei krankenkassenspezifisch.


Wichtiger Hinweis:

Sobald Ihnen Informationen zur Bezuschussung Ihrer Krankenkasse vorliegen, sprechen Sie uns bitte direkt an.

Gemeinsam berechnen wir Ihren individuellen Eigenanteil transparent und nachvollziehbar.

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