Bezuschusste Ernährungstherapie

So läuft die Ernährungsberatung mit Zuschuss ab

Viele gesetzliche Krankenkassen unterstützen eine Ernährungsberatung finanziell. Damit Sie den Überblick behalten, haben wir den Ablauf für Sie einfach und transparent zusammengefasst.


1. Voraussetzungen für die Bezuschussung



In der Regel benötigen Sie eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung (oder ein Rezept für Ernährungsberatung/-therapie).

Diese erhalten Sie zum Beispiel bei:

  • auffälligen Laborwerten
  • bestehenden Beschwerden
  • ernährungsbedingten Erkrankungen
  • oder auch auf eigenen Wunsch in Rücksprache mit Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt

2. Der erste Schritt


Sobald Ihnen die Bescheinigung vorliegt:

  • kontaktieren Sie uns telefonisch, per Mail oder online
  • schildern Sie kurz Ihr Anliegen
  • wir besprechen gemeinsam das passende Vorgehen



Sie erhalten von uns anschließend einen vorläufigen Kostenvoranschlag.


3. Einreichung bei der Krankenkasse


  • Sie reichen die ärztliche Bescheinigung und unseren Kostenvoranschlag bei Ihrer Krankenkasse ein
  • die Krankenkasse prüft Ihren Antrag



Wichtig:
In den meisten Fällen handelt es sich um einen
Zuschuss, nicht um eine vollständige Kostenübernahme.


4. Bewilligung & Terminplanung



Nach der Rückmeldung Ihrer Krankenkasse:

  • leiten Sie uns die Bestätigung weiter
  • Sie buchen bequem Ihre Termine (meist 3 Termine zu Beginn)

So stellen wir eine kontinuierliche und effektive Betreuung sicher.


5. Die Beratung


Die Ernährungsberatung findet individuell und flexibel (in der Regel online) statt.

Je nach Bedarf umfasst sie:

  • Analyse Ihrer aktuellen Ernährung
  • individuelle Empfehlungen
  • konkrete Umsetzungsstrategien
  • auf Wunsch auch langfristige Begleitung 

6. Abrechnung & Erstattung


Die Abrechnung erfolgt für Sie transparent und in zwei Schritten:

  • Sie erhalten eine Teilrechnung während der laufenden Beratung
  • nach Abschluss erhalten Sie eine Abschlussrechnung

Sie begleichen die Rechnungen zunächst selbst.


Anschließend:

  • reichen Sie die Abschlussrechnung bei Ihrer Krankenkasse ein
  • Ihre Krankenkasse erstattet Ihnen den bewilligten Zuschuss 

Gut zu wissen



  • Alle Leistungen werden vorab transparent im Kostenvoranschlag aufgeführt
  • Zusatzleistungen (z. B. Ernährungsprotokoll-Auswertung oder individuelle Pläne) stimmen wir immer mit Ihnen ab
  • Eine Beratung ist auch ohne Krankenkasse jederzeit privat möglich

Fragen?


Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Krankenkasse die Beratung bezuschusst oder wie Sie vorgehen sollen – melden Sie sich gerne bei uns.

Wir unterstützen Sie Schritt für Schritt.

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