Angebot und Leistungen



Mein Honorar basiert auf den allgemeinen Honorarempfehlungen des Berufsverbands Oecotrophologie e.V..


Bitte fragen Sie bei mir für einen genauen Kostenvoranschlag an. Hier


Beratungsleistungen gemäß § 43 SGB V in Verbindung mit § 4 Nr. 14 UStG sind als heilberufliche Tätigkeit von der Umsatzsteuer befreit, d.h. es muss eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung (Verordnung durch einen Arzt) vorliegen.

Beratungen ohne Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung müssen mit 19 % Mehrwertsteuer abgerechnet werden.


  • Ernährungsberatung
  • Ernährungstherapie
  • Ernährungsanalyse (lesen Sie hier mehr)
  • Auswertung Ernährungsprotokoll
  • Erstellung Ernährungsplan
  • Erstellung von Einkaufslisten
  • Einkauf-/ Kochtraining


Sie möchten einem Familie, Freunden oder Bekannten eine Freude machen? Dann verschenken Sie doch einen Gutschein für Ernährungsberatung. Bezahlen können Sie diesen per Überweisung, in Bar oder mit der Karte bei mir in der Praxis. Hier ist eine Vorlage. Den richtigen Gutschein erhalten Sie dann nach Zahlungseingang entweder per E-mail oder persönlich bei mir in der Praxis.



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